Neue Vorschriften, die unser Hobby einfacher machen
RP Stuttgart erteilt standardisierte Aufstiegsgenehmigung für Modellballonfahrer
Modellballonfahrer, die ihre Modelle auch einmal frei fahren lassen möchten, benötigen hierfür eine Aufstiegsgenehmigung - das ist nichts Neues. Neu seit April letzten Jahres ist allerdings, dass Vorführungen und Ballonglühen mit Modellheissluftballonen genehmigungspflichtig sind. Dazu gibt es nun eine erfreuliche Nachricht: das RP Stuttgart hat zusammen mit dem BWLV eine standardisierte Aufstiegsgenehmigung für Modellballone erarbeitet, die auf Antrag den Modellballönern problemlos erteilt wird.